Die Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach §45a SGB XI) können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Hier stehen verschiedene Budgets zur Verfügung:
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2-5
oder
Gerne beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten in einem kostenlosen Erstgespräch.